TagesseminarAuffrischungskurs Praxisanleiter
Paragraphen statt Panik – Rechtliche Sicherheit für Praxisanleiter
Wichtige Hinweise
Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Angebotsbeschreibung
Allgemein
Die Praxisanleitung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der praktischen Pflegeausbildung. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass Auszubildende fachgerecht angeleitet, begleitet und auf ihre zukünftigen beruflichen Aufgaben vorbereitet werden. Doch welche gesetzlichen Vorgaben müssen Praxisanleitende im Ausbildungsalltag beachten? Welche Rechte und Pflichten haben sie gegenüber den Auszubildenden? Und wie lassen sich die gesetzlichen Anforderungen auch unter herausfordernden Arbeitsbedingungen umsetzen?
In diesem Auffrischungskurs beschäftigen sich die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen der Praxisanleitung. Im Mittelpunkt stehen das Pflegeberufegesetz (PflBG), die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie die daraus entstehenden Verantwortlichkeiten und Pflichten. Anhand praxisnaher Beispiele werden typische rechtliche Fragestellungen aus dem Ausbildungsalltag besprochen und Handlungsmöglichkeiten für eine rechtssichere Praxisanleitung erarbeitet.
Der Auffrischungskurs umfasst 8 Stunden und findet bei uns in Delitzsch statt. Er ist auch für Teilnehmende aus Leipzig, Halle (Saale), Bitterfeld-Wolfen und der Region Nordsachsen gut erreichbar
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen der Praxisanleitung – Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten von Praxisanleitenden und Auszubildenden
- Gesetzliche Anforderungen an die Praxisanleitung – 10-%-Regelung, Qualifikation und jährliche Fortbildungspflicht
- Ausbildungsplanung und rechtssichere Dokumentation der Praxisanleitung
- Verantwortlichkeiten, Aufsichtspflicht und Haftungsfragen im Ausbildungsalltag
- Delegation pflegerischer Tätigkeiten – Was dürfen Auszubildende selbstständig durchführen?
- Umgang mit Fehlzeiten, Ausbildungsnachweisen und rechtlichen Konfliktsituationen
- Praxisnahe Fallbeispiele und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben im Ausbildungsalltag
Zeitlicher Umfang
8 UE
Zeitlicher Rahmen
08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Referenten
- Fachdozenten mit praktischer Erfahrung in der Pflege und Praxisanleitung
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen
Der Auffrischungskurs richtet sich an:
- Führungskräfte
- Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
- Mitarbeiter*innen in Gesundheitsfachberufen