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Praxisanleiterin mit Schülern am Pflegebett

Weiterbildung

Praxisanleiter*in: Crashkurs

Wichtige Hinweise

  • Gemäß § 4 (PflAPrV) i.V.m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik.
  • Dieser Kurs ist AZAV zertifiziert und individuell förderfähig.
  • Zugang zu unserer E-Learning Plattform

Angebotsbeschreibung

Allgemein

Sie möchten sich als Pflegefachkraft zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter weiterbilden? Unsere Praxisanleiter-Crash Weiterbildung in Delitzsch vermittelt Ihnen fachliche, pädagogische und didaktische Kompetenzen für die professionelle Begleitung von Auszubildenden.

Sie lernen, Auszubildende sicher anzuleiten, ihre Entwicklung zu fördern und Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Unsere Akademie ist auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Leipzig, Halle (Saale) und der Region gut erreichbar.

Die Weiterbildung erfolgt gemäß § 4 PflAPrV i. V. m. §§ 30–33 SächsGfbWBVO sowie den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes.

Inhalte

  • Modul 3.1 ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
  • Modul 3.2 Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
  • Modul 3.3 die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, durchführen, evaluieren und Qualität sichern
  • Modul 3.4 Prüfen und Bewerten
  • Modul 3.5 Lernortkooperation mitgestalten
  • Modul 3.6 achtsam sein und verantwortungsvoll handeln

Zeitlicher Umfang

Gesamtumfang 300 Stunden

  • 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
  • 51 Stunden Selbststudium
  • 24 Stunden Hospitation

Zeitlicher Rahmen

  • dienstplanfreundlich jeweils mittwochs und freitags
  • 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr (9 UE pro Unterrichtstag)

Referenten

  • Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten vermitteln die Inhalte praxisnah, beantworten Ihre Fragen direkt und gehen individuell auf Ihre persönliche Lernsituation ein.

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

  • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
  • Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten

Abschluss

Nach erfolgreichen Prüfungen und Hospitation erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen anerkannten Abschluss, der zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiter*in” berechtigt

Selbst entscheiden

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