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Pflegefachmann mit Klemmbrett im Krankenhaus

Weiterbildung

Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

Wichtige Hinweise

Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 112 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.

Angebotsbeschreibung

Allgemein

Qualitätsmanagement ist ein zentraler Bestandteil professioneller Pflege. Unsere Weiterbildung zur bzw. zum Qualitätsbeauftragten in Pflegeeinrichtungen in Delitzsch vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen für die Einführung, Umsetzung und Kontrolle qualitätssichernder Maßnahmen.

Sie lernen unter anderem die Grundlagen des Qualitätsmanagements, gesetzliche Anforderungen, Qualitätssicherung, Projektmanagement und Kommunikation kennen. Die 126-stündige Weiterbildung (168 UE) richtet sich an Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie erfahrene Pflegekräfte.

Unsere Akademie in Delitzsch ist auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Leipzig, Halle (Saale) und der Region gut erreichbar.

Inhalte

  • Einführung in das Qualitätsmanagement
  • Qualitätsmanagementmodelle
  • Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements
  • Sicherung und Nachweis der Qualität
  • Erarbeitung von Qualitätshandbüchern
  • Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Rhetorik, Kommunikation
  • Moderation, Präsentation
  • EDV
  • Kritik- und Konfliktgespräche

Zeitlicher Umfang

  • 126 Stunden (168 UE)

Zeitlicher Rahmen

  • 8 bis 24 Unterrichtsstunden pro Woche
  • Beginn: 08:30 Uhr / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

Referenten

  • Unsere erfahrenen Dozentinnen und Dozenten vermitteln die Inhalte praxisnah, beantworten Ihre Fragen direkt und gehen individuell auf Ihre persönliche Lernsituation ein.

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen, mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung
  • ohne abgeschlossene Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Pflegebereich
  • Hoch- bzw. Fachschulabschluss mit einjähriger praktischer Tätigkeit im Gesundheitswesen

Abschluss

Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.

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